Posted on 02/20/2007 7:57:39 PM PST by jmc1969
A German brother and sister who live as a couple and have four children are going to Germany's highest court to try to legalise their relationship.
The pair are currently drawing up an appeal to take before Germany's constitutional court.
They argue they are being denied the right to sexual freedom.
(Excerpt) Read more at news.bbc.co.uk ...
Well, that's where we're headed, right?
If you call any union of people a "marriage," this is the next logical step.
Osama and his goat is the next logical step.
I think that I will go vomit...
Will the last shred of Western Civilization in Europe remember to turn out the lights before leaving?
And no I don't want to see a picture of the "happy couple".
Well, first things first.They produced four children, and let us hope that their immune systems are in order.
Look on the bright side, the children are now qualified to be European royalty.
Seriously, have the children been diagnosed with any genetic disorders?
Of course, this is in Europe where whole families go to the city park and strip down nude.
Do their children have thumbs?
I fail to understand why an incestuous couple damages the world around which they live, that you must imprison them.
4 kids... Looks like they already had plenty of sexual freedom.
I'm not sure if Osama and his goat are ready to tie the not.
I think they're just "friends with benefits."
not "not"
but, "knot"
Because such a union tends to produce genetically defective offspring.
Ever heard of "hemophilia"?
Fecundity will not be denied, it seems.
"Will the last shred of Western Civilization in Europe remember to turn out the lights before leaving?"
Sie sind Geschwister, leben gemeinsam und haben vier Kinder. Jetzt wollen Susan K. und Patrick S. vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Inzest-Paragrafen des Strafgesetzbuches klagen.
Dresden - Über die angestrebte Klage in Karlsruhe berichtete der Rechtsbeistand der Geschwister Patrick S. und Susan K. den "Dresdner Neuesten Nachrichten". Das Paar gehe vor Gericht, um sein Verhältnis zu legalisieren, sagte Anwalt Endrik Wilhelm. Der Rechtsbeistand hatte bei früherer Gelegenheit argumentiert, der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, sei ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf freie Gestaltung des Familienlebens und damit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Der 29-jährige Patrick S. musste wegen Beischlafs mit Susan bereits zwei Jahre und einen Monat Haft verbüßen. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Revision gegen ein weiteres Urteil mit einer Haftstrafe ohne Bewährung verworfen. Unter Strafrechts-Experten ist der Inzest-Paragraf umstritten.
Susan wusste anfangs nichts von der Existenz eines Bruders
Patrick S. und Susan K. entstammen derselben Familie. Doch sie wuchsen nicht zusammen auf. Während S. von einem Paar aus Potsdam adoptiert wurde, wuchs seine Schwester bei der gemeinsamen Mutter in Leipzig auf. Daher hat er auch einen anderen Nachnamen als Susan K.
Mit 18 wollte er wissen, wer seine leiblichen Eltern sind. Das Jugendamt stellte den Kontakt zur Mutter her, der Vater war bereits tot. Im Mai 2000 lernte S. also seine Mutter kennen - und seine Schwester Susan, die bis dahin nichts von der Existenz eines älteren Bruders wusste.
Ein halbes Jahr später stirbt die Mutter - mit 50 Jahren. Patrick S. rückt an die Stelle des Familienoberhauptes, die beiden Geschwister geben sich gegenseitig Halt - und werden ein Paar. 2001 wird ihr Sohn Erik geboren.
2002 wird S. in Borna wegen 16 Fällen des Beischlafs mit seiner Schwester zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Seine noch nicht volljährige Schwester bleibt straffrei. Das Baby Erik kommt in eine Pflegefamilie.
Die Geschwister ignorieren die Bewährungsstrafe
2003 kommt Sahra, 2004 Nancy zur Welt. Das Geschwisterpaar steht erneut vor dem Bornaer Amtsgericht.
S. muss zehn Monate ins Gefängnis, weil er sich das erste Urteil nicht zur Warnung hatte dienen lassen.
Seine Schwester wird für sechs Monate unter die Aufsicht eines Betreuungshelfers gestellt, "mit dem Ziel, die Angeklagte in ihrer Persönlichkeit zu stärken und gegenüber ihrem Bruder zu einer autarken Lebensweise anzuhalten". Bevor Patrick S. die Haft antritt zeugt er mit seiner Schwester ein viertes Kind: Sofia, die 2005 zur Welt kommt.
Im November 2005 stehen die Geschwister erneut vor Gericht - wegen der 2004 und 2005 geborenen Töchter. Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Patrick S. zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Inzests. Seine mitangeklagte Schwester, damals 21 Jahre alt, wird nach der Entscheidung des Gerichts ein Jahr unter Betreuung und Aufsicht des Jugendamts gestellt. Es ist der dritte Prozess in diesem Inzest-Fall.
Während Patrick seine Strafe absitzt, lernt seine Schwester einen anderen Mann kennen, den 49 Jahre alten Jürgen B. Mit ihm bekommt sie ihr fünftes Kind - Sophira.
Im Moment befindet sich Patrick S. den "Dresdner Neuesten Nachrichten" zufolge auf freiem Fuß und lebt wieder mit seiner Schwester zusammen.
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